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REGELN FÜR HAUSTÜRGRIFFE, TÜRKLINKEN, STIFTE UND ROSETTEN

Standardlieferbedingungen: EWX Parität

Eine Regel, bei der die maximale Haftung auf den Käufer und die minimale Haftung auf den Verkäufer angewendet wird. Die Ware wird beim Verkäufer zur Verfügung gestellt und der Käufer trägt alle Risiken, die mit dem Transport der Ware zum endgültigen Bestimmungsort verbunden sind

1. STANDARDPROGRAMM

AUSLAND (AUSSER SLOWENIEN UND KROATIEN):

Prime Line Türgriffe und Economy Line Türgriffe, Türklinken, Stifte, Rosetten: 2 Woche nach Zahlungsbestätigung

Prime Line Türgriffe und Economy Line Türgriffe + LED / Fingerabdruckleser: 3 Wochen nach Zahlungsbestätigung

SLOWENIEN UND KROATIEN: 

Prime Line Türgriffe und Economy Line Türgriffe, Türdrücker, Drückerstifte, Rosetten: 1 Woche nach Zahlungsbestätigung

Prime Line Türgriffe und Economy Line Türgriffe + LED / CPO-Fingerabdruckleser: 2 Wochen nach Zahlungsbestätigung

2. PREMIUM-PROGRAMM

AUSLAND (AUSSER SLOWENIEN UND KROATIEN):

Vision Line- Türgriffe3 Wochen nach Zahlungsbestätigung

Vision Line Türgriffe + LED / Fingerabdruckleser: 4 Wochen nach Zahlungsbestätigung

SLOWENIEN UND KROATIEN:

Vision Line Türgriffe2 Wochen nach Zahlungsbestätigung

Vision Line Türgriffe + LED / Fingerabdruckleser: 3 Wochen nach Zahlungsbestätigung

3. LASERSCHNEIDEN UND PULVERBESCHICHTETE PRODUKTE

Auftragssammlungen werden gebildet. Die Produkte werden zweimal im Monat zum Lackieren / Laserschneiden verschickt, nämlich:

  • Der erste Arbeitstag des aktuellen Monats
  • Der erste Arbeitstag nach dem 15. des Monats

Aufgrund der angegebenen Periodizität der Einreichung von Produkten zum Schneiden / Lackieren ist es erforderlich, die Lieferzeit des Schneidens / Lackierens zur Lieferzeit der Produktproduktion hinzuzufügen:

* Datum des Eingangs der Bestellung

+ Produktproduktionsfrist

+ Einsendeschluss für das Schneiden / Lackierung

+ 1 Woche Frist für das Schneiden / Malen

4. NOTFALLBEFEHLE

Für Bestellungen, die kürzere/außergewöhnliche Lieferzeiten erfordern, wird ein Zuschlag für erhöhte Produktionskosten berechnet, nämlich:

  • Allgemeiner Zuschlag in Höhe von 20,00 € / Produkt
  • Zuschlag für pulverbeschichtete Produkte in Höhe von 50,00 € / Produkt

Die Regeln treten am 15.6.2021 in Kraft und gelten bis zum Widerruf!