GARANTIEKARTE FÜR DAS TÜRBESCHLAGPROGRAMM VON GRIFFING
Die Haustürbeschläge von Griffing (Türgriffe, Türklinken, Befestigungen, Drückerdorne, Rosetten usw.) werden mit höchster Präzision und unter Einhaltung hoher Qualitätsstandards gefertigt und sind auf dem Markt für ihre technische Raffinesse und kunstvolle Gestaltung anerkannt.
Der dazu verwendete Edelstahl ist hochwertig und als solcher von den jeweiligen europäischen Lieferanten zertifiziert.
Die extrem niedrige Reklamationsquote (ca. 0,04% bei über 400.000 gefertigten Türgriffen und 800.000 Befestigungen) ist ein Qualitätsbeweis für unsere Produkte. Da wir von der Qualität, Beständigkeit und Benutzerfreundlichkeit unserer Produkte überzeugt sind, bieten wir eine Garantie auf sie.
Die Garantie gilt für Unternehmen und Händler ab dem Lieferdatum auf dem von Griffing ausgestellten Lieferschein.
Die Produktgarantie gilt für:
- die Funktionsfähigkeit und technischen Eigenschaften des Produktes, und zwar für die Lebensdauer des Produktes (unter der Voraussetzung, dass die Installations-, Pflege- und Wartungsanweisungen vom Käufer befolgt worden sind),
- das Erscheinungsbild und die LED-Beleuchtung des Produktes, und zwar für einen Zeitraum von 5 Jahren (unter der Voraussetzung, dass die Pflege- und Wartungsanweisungen vom Käufer befolgt worden sind).
Die Garantie umfasst die unentgeltliche Unterstützung bei der Beseitigung von Mängeln bzw. dem Austausch von fehlenden Bauteilen. Die Fehlerbehebung vor Ort und die daraus resultierenden Kosten sind von der Garantie nicht abgedeckt.
Der Garantie unterliegen ausschließlich Materialfehler und Produktmängel, die nachweisbar durch den Hersteller verursacht wurden.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
- Jegliche vor der Installation an der Tür entstandene Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung oder fahrlässige Handhabung des Produktes entstanden sind (Lagerung ohne Schutzverpackung in feuchten oder nassen Räumen unter Einwirkung von Feuchtigkeit und Schmutz).
- Produkte, die nicht gemäß den Vorschriften des slowenischen Schuldrechtsgesetzbuchs unmittelbar nach der Lieferung geprüft wurden und über deren offensichtliche Mängel der Hersteller nicht umgehend informiert wurde (z.B. wenn das Produkt geliefert und ohne Prüfung eingelagert worden ist und später beim Auspacken des Produktes Beschädigungen oder Mängel festgestellt werden).
- Produkte, die nicht wie vom Hersteller empfohlen, unsachgemäß oder von ungeschultem Personal installiert bzw. verbaut worden sind.
- Bestellte und gelieferte Produkte, die von dem Hersteller nach Ablauf der gesetzlichen Prüffrist als ungeeignet oder deren Funktionsweise als inkompatibel mit der Tür eingestuft wurde.
- Jegliche durch Installation oder Transport verursachte Schäden an dem Produkt.
- Produkte, die ursprünglich an einer Tür angebracht, zu einem späteren Zeitpunkt aber an einer anderen Tür installiert wurden.
- Jegliche durch die Auswirkungen von Bauarbeiten oder bei Bauarbeiten verwendeten Flüssigkeiten und Baumaterialien beschädigte Produkte (z. B. Schäden durch herunterlaufendes Schmutzwasser an der Fassade oder Beschädigung des Produktes während des Fassadenbaus und anderer Eingriffe nach der Installation des Produktes am Gebäude).
- Optische Mängel an der Oberfläche, die bei diffusem Tageslicht und einem Abstand von 2 Metern gemäß den Richtlinien des PfB Rosenheim mit bloßem Auge nicht sichtbar sind.
- Optische Mängel wegen Polier- oder Anstricharbeiten, die bei diffusem Tageslicht und einem Abstand von 2 Metern gemäß den Richtlinien des PfB Rosenheim mit bloßem Auge nicht sichtbar sind.
- Produkte, bei denen die auf der Garantiekarte aufgelisteten Pflege- und Wartungshinweise, die vom Käufer dem Endkunden mitgeteilt werden müssen, nicht befolgt wurden, oder Produkte, die überhaupt nicht gewartet wurden.
- Sachschäden am Produkt, die durch die Verwendung in Kombination mit Türbeschlägen anderer Hersteller entstanden sind.
- Jegliche vom Käufer oder einer dritten Person nachbearbeitete Produkte (einschließlich Oberflächenbehandlung wie Schleif-, Polier- und Anstricharbeiten sowie jegliche Veränderung des Erscheinungsbildes und der Funktionsweise des Produktes). Sollten sich nachträgliche Änderungsarbeiten am Produkt als notwendig erweisen, muss dazu die schriftliche Zustimmung des Herstellers eingeholt werden.
- Produktschäden durch höhere Gewalt (z.B. Überschwemmungen, Hagel, Eisregen, Erdbeben, Feuer).
- Garantieanträge, die nicht schriftlich innerhalb der angegebenen Garantiezeit beim Hersteller eingereicht wurden.
- Produkte aus Standard-Edelstahl (A2 / EN 1.4305 / AISI 304 L), installiert in Gebieten mit stark salzhaltiger Luft (am Meer, in Gebieten, die starken Meereseinflüssen ausgesetzt sind) oder in der Nähe von Schwimmbädern oder stark befahrenen Straßen, die im Winter oft gesalzen werden oder Smog ausgesetzt sind, unter Missachtung der Empfehlungen für den Einsatz von säurebeständigem Edelstahl (A4 / EN 1.4404 / AISI 316 L). Für die oben genannten Gebiete wird der Einsatz von poliertem säurebeständigem Edelstahl A4 empfohlen. Erfahren Sie hier mehr über die Wahl der richtigen Edelstahlsorte.
- Jegliche an die falsche Spannung angeschlossene LED-Streifen (z. B. 12V-Streifen, angeschlossen an eine Spannung von 24 V). Vor dem Anschluss des Produktes an die Spannungsversorgung muss die auf dem Versorgungskabel angebrachte Angabe der zulässigen Spannung überprüft werden.
Wurde der Mangel vom Endverbraucher verursacht, ist das Rückgaberecht ausgeschlossen. Die Garantie gilt ausschließlich für von Griffing hergestellte Produkte. Von der Garantie ausgeschlossen sind an Griffing gelieferte Produkte anderer Hersteller (z.B. Fingerabdruckscanner von ekey, Navkom usw.). Für die oben genannten Drittprodukte gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
Informationen über das Vorgehen bei einem Garantieantrag finden Sie auf unserer Website zusammen mit den jeweiligen Installations-, Pflege- und Wartungsanweisungen.
Die Garantie ist nur gegen Vorlage der Originalrechnung und eines vollständig ausgefüllten Reklamationsformulars gültig.
Schicken Sie uns Ihre Garantieanträge bitte an unsere E-Mail-Adresse: sales@griffing.si.
Reklamationsformular
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Pflege und Wartung